Es sind Hände zu sehen, die Holz an einer Hobelbank bearbeiten.
Adobe-Stock-C-Photographee-eu

Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen im Handwerksbetrieb

Schüler auf der Suche nach einer Lehrstelle und Betriebe mit freien Ausbildungsplätzen finden nicht immer von selbst zueinander. Mit dem Projekt „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ bietet die Handwerkskammer Chemnitz einen Vermittlungsservice an.  Außerdem können Betriebe die kostenfreie Beratung zum Aufbau einer Willkommenskultur nutzen.

 

  • Ziel der Passgenauen Besetzung

    Ziel der Passgenauen Besetzung

    Ziel des Projektes ist es die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu erhalten und bei der Sicherung des Fachkräftebedarfes zu unterstützen.
    Dabei beraten wir unsere Ausbildungsbetriebe bei der Gewinnung von Nachwuchskräften im Rahmen der betrieblichen Ausbildung,  Schülerinnen und Schülern, Lehrstelleninteressenten, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern erhalten Informationen über die Vielfalt der Berufs-, Ausbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, die das Handwerk bietet.
    Die Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs im mittelständischen Handwerk soll zudem durch Hilfen bei der betrieblichen Integration ausländischer Fach- und Nachwuchskräfte unterstützt werden.

     

     

     

     

  • Angebote für den Betrieb

    Angebote für den Betrieb

    Wie unterstützen wir Sie?

    • Wir veröffentlichen, auf Ihren Wunsch hin, Ihr Ausbildungsplatzangebot in unserer Lehrstellenbörse im Internet.
    • Wir veröffentlichen, auf Ihren Wunsch hin, Ihr Praktikumsplatzangebot in unserer Praktikumsbörse im Internet.
    • Wir suchen zu Ihrem Anforderungsprofil passende Bewerber/-innen.
    • Wir führen Bewerbungsgespräche mit potentiellen Auszubildenden durch und treffen für Sie eine Vorauswahl.
    • Wir beraten und unterstützen Sie während des gesamten Einstellungsprozesses.
    • Wir unterstützen bei der Integration von ausländischen Auszubildenden, insbesondere aus dem europäischen Ausland, bei der Integration von ausländischen Fachkräften sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten/-innen und beraten zugleich zur Schaffung einer Willkommenskultur, welche zum Bleiben einladen soll.

    Damit wir Sie im Rahmen des Projektes kostenfrei und umfassend unterstützen können, benötigt der Fördermittelgeber eine ausgefüllte KMU-Erklärung (Merkblatt KMU). Hinweise zur KMU-Erklärung finden Sie hier.
    Sie als Mitgliedsbetrieb sparen Zeit und Kosten bei der Besetzung der Ausbildungsstellen, verringern das Risiko eines Ausbildungsabbruches und sichern sich somit Ihren zukünftigen Bedarf an Fachkräften im Betrieb.

     

  • Angebote für den Schüler

    Angebote für den Schüler

    Was bieten wir?

    • Wir führen ein ausführliches Beratungs-/ Bewerbungsgespräch.
    • Wir informieren zu den gesuchten  Ausbildungsberufen und deren Rahmenbedingungen.
    • Wir führen einen ausführlichen Check der Bewerbungsunterlagen durch und geben Tipps zu Vorstellungsgesprächen.
    • Wir suchen nach ausbildungswilligen Unternehmen und stellen Kontakt zu möglichen Ausbildungsbetrieben her. Die Ausbildungsplatzsuchenden erhalten konkrete Hinweise und Tipps zu ihren Bewerbungsunterlagen und werden bei Eignung an passende Handwerksbetriebe vermittelt.

Nachfolgend einige Informationen zur Ausbildung von ausländischen Jugendlichen aus dem EU-Beitrittsgebiet:

Ausbildung von ausländischen Jugendlichen (EU)

Es gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland auch für Bürger der EU-Beitrittsstaaten aus Mittel- und Osteuropa: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Das eröffnet Staatsangehörigen dieser Länder die Möglichkeit, eine berufliche Ausbildung in Deutschland zu beginnen. Auf dieser Basis können Jugendliche aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (z.B. Polen, Tschechien) beispielsweise in Deutschland, in den anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden und unterliegen den gleichen gesetzlichen Vorschriften der Berufsausbildung wie ein deutscher Lehrling.

Nach der Einreise muss der Jugendliche eine Anmeldung seines Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde vornehmen. Dort sollte er gleichzeitig  eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausfüllen und ein biometrietaugliches Passfoto sowie eine Kopie des Ausbildungsvertrages abgeben. Er erhält anschließend die Bescheinigung über das bestehende Freizügigkeitsrecht zugeschickt. Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.

Für eine Berufsausbildung in Deutschland muss der Jugendliche eine Anmeldung seines Wohnsitzes in Deutschland vornehmen und erhält eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

Sie möchten einem ausländischen und gut deutsch sprechenden Jugendlichen eine Berufsausbildung anbieten?
Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen die grundlegenden Voraussetzungen.

  • Hat der Jugendliche seinen Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet?
    Hinweis: Dort sollte er gleichzeitig eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausfüllen und ein biometrietaugliches Passfoto sowie eine Kopie des Ausbildungsvertrages mitnehmen. Er erhält anschließend die Bescheinigung über das bestehende Freizügigkeitsrecht zugeschickt. Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
  • Hat der Jugendliche eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausgefüllt und abgegeben, damit er eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält?
  • Haben Sie den Lehrling zur Berufsschule angemeldet?
  • Hat der Lehrling eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen?
  • Besitzt der Lehrling ein Konto in Deutschland?

Auf dem Ausbildungsvertrag ist die Anschrift des Lehrlings mit der deutschen Adresse anzugeben. Für die Registrierung des Lehrvertrages benötigen wir eine Kopie der Meldebescheinigung.