Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Sanktionen gegenüber Russland

Russland gegenüber wurden seitens Deutschlands und der EU – und dabei gleichgerichtet auch seitens anderer Staaten wie USA oder Japan –  zwischenzeitlich sowohl personenbezogene (politische Führungselite Russlands) als auch güterbezogene Wirtschaftssanktionen ausgesprochen. Diese Sanktionen zielen auf möglichst umfängliche Wirkungen gegenüber Russland bei gleichzeitig möglichst geringen negativen Auswirkungen auf die EU-Wirtschaft.

  • Die güterbezogenen Export-Sanktionen betreffen Produkte, die zum einen originär militärisch genutz werden, als zum anderen neben privatwirtschaftlicher auch für militärische Nutzung („dual use“) einsetzbar sind. Sanktioniert wird darüber hinaus der Export von Produkten, die insbesondere der Modernisierung der russischen Informations- und der Ölindustrie dienlich sein könnten. Die einschlägigen Informationen sowie Listen betroffener Güter finden Sie auf der Homepage der BAFA.
  • Zum 2. März 2022 wurden zudem die russischen Banken benannt, die seitens der EU vom internationalen Bankeninformationssystem (SWIFT) und damit grenzüberschreitenden Finanztransaktionen innerhalb dieses Systems ausgeschlossen sind. Es handelt sich um 7 Banken. Nicht in diese Ausschlussliste aufgenommen werden insbesondere russische Banken, die für die Abwicklung russischer Energieexporte (z. B. Gasprom-Bank) oder für private Überweisungen bzw. solche im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe (unter sozialpolitischen Vorzeichen) maßgeblich verantwortlich sind (z.B. Sperbank).
  • Die Hermes-Exportkreditversicherung wurde für Neugeschäfte ausgesetzt (vgl hierzu die aktuellen Medieninformationen). Bereits laufende Exportvorgänge sind hiervon nicht betroffen.

Diese Sanktionsschritte werden im weiteren Verlauf des Ukraine-Kriegs absehbar erweitert. Importsanktionen wurden – nicht zuletzt angesichts der absehbar weiteren Importabhängigkeit Europas von russischen Energielieferungen – bisher nicht verhängt. Absehbar sind Gegenmaßnahmen der russischen Seite, z. B. im Hinblick auf Verstaatlichung von Tochterunternehmen westlicher Unternehmen in Russland.

Quelle: ZDH