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Daniel Burkert neuer Vizepräsident der Handwerkskammer Chemnitz

Andreas Schönfeld gibt Amt ab

Daniel Burkert ist auf der Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz am 18. November 2023 zum neuen Vizepräsidenten der Arbeitnehmerseite gewählt worden. Er ist damit ab 1. Januar 2024 Mitglied des Präsidiums der Kammer, dem neben Präsident Frank Wagner noch als Vizepräsident der Arbeitgeberseite Peter Seidel angehört. Daniel Burkert folgt auf Andreas Schönfeld, der das Amt seit 2006 innehatte.

Daniel Burkert ist 44 Jahre alt und kommt aus dem Kurort Seiffen. Der gelernte Holzspielzeugmacher ist seit 2011 Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz und sitzt seit 2016 für die Arbeitnehmerseite im neunköpfigen Vorstand der Kammer.

Daniel Burkert erklärt zu seiner Wahl: „Ich danke den Vollversammlungsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen, das für mich auch ein Beleg dafür ist, meine bisherige Arbeit in der Vollversammlung und im Vorstand weiterzuführen. Neben dem Einsatz für die Belange der Arbeitnehmer habe ich es mir vor allem zur Aufgabe gemacht, Jugendliche für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen. In Zeiten eines immer stärker zu spürenden Mangels an Fach- und Arbeitskräften kann das Handwerk am besten durch die duale Berufsausbildung diesem Mangel entgegentreten. Hierbei noch stärker um die Jugendlichen zu werben und sie vom Handwerk zu begeistern, ist der richtige Weg, für den ich mich engagiere.“

Andreas Schönfeld erklärt: „18 Jahre ehrenamtliche Arbeit im Vorstand sind eine lange Zeit, in der viel geschehen ist und auch zukünftig werden die Herausforderungen nicht kleiner. Nachdem ich altersbedingt beruflich bereits weniger aktiv bin, ist es jetzt auch die richtige Zeit, die Aufgabe des Arbeitnehmervizepräsidenten an einen jüngeren Handwerker zu übergeben. Mit Daniel Burkert hat die Vollversammlung die richtige Wahl getroffen und ich wünsche ihm alles Gute für die neue Aufgabe. Gleichzeitig danke ich allen Vorstandsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Weiterhin werde ich mich als Mitglied der Vollversammlung und des Vorstands für die Belange des Handwerks im Kammerbezirk Chemnitz einsetzen.“

Hintergrund Zusammensetzung Vorstand der Handwerkskammer:

Gemäß § 108 der Handwerksordnung wählt die Vollversammlung aus ihrer Mitte den Vorstand, wovon wiederum ein Drittel der Mitglieder Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung sein müssen. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten) sowie zwei Stellvertretern (Vizepräsidenten), von denen einer Geselle oder ein anderer Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung sein muss.

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