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In Ergänzung der Anwendungshinweise, die zwischenzeitlich auf der Internetseite des BMI eingestellt worden sind, hat das BMI eine Reihe von Formularen bspw. zur Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG, des Familiennachzugs oder behördeninterne Zuständigkeiten beim Visumverfahren zur Verfügung gestellt. Die Formulare sind hier abrufbar.

Darüber hinaus hat die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite aktualisierte Informationen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, insbesondere zur Vorabzustimmung der BA, eingestellt (Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de und https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland/vorabzustimmung-fuer-auslaendische-beschaeftigte#vorabzustimmung-beantragen).

In Anbetracht der zahlreichen sich aus der Novellierung des FEG ergebenden Rechtsänderungen hat zudem das zentrale Zuwanderungsportal der Bundesregierung www.make-it-in-Germany.de sein Informationsangebot komplett überarbeitet und aktualisiert:

Themenbereich Anerkennung/Anerkennungspartnerschaft:

Themenbereich Berufserfahrene:

Themenbereich Familiennachzug:

Überarbeitete Quick-Checks für:

Willkommensmappe:
Eine Willkommensmappe mit praktischen Informationen für das Ankommen neuer Fachkräfte in Deutschland kann auf Deutsch und Englisch herunterladen geladen werden (https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/integrieren/neue-mitarbeiter/vorbereitungen)

Beraterdatenbank:
Eine Datenbank für Beratung zu Themen wie Auslandsrekrutierung, Anerkennung oder Integration hilft, die passende regionale Anlaufstelle zu finden: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/beratungsstellen-finden.

 

Auch die übrigen, hier nicht separat aufgeführten Rubriken und Grafiken, wie bspw. zum Thema „Ausbildung“ oder „Studium“ wurden an den entsprechenden Stellen angepasst, sodass die aktuelle Gesetzeslage abgebildet wird (Download-Bereich).

12.03.2024